Aber ich denke es wäre sinnvoller, direkt mit Herrn Frohnmeier in den Austausch zu treten, um die Fragen konkret zu klären.
Eine Streichung von homöopathischen Leistungen aus der Erstattungsfähigkeit der GKV würde ab 2027 etwa 40 Mio. € pro Jahr einsparen.
Ich nehme diese Berichte zum Beitragsstabilisierungsgesetz sehr ernst. Ich weiß um die Bedeutung von naturmedizinischen Verfahren und der integrativen Medizin und kann die Argumente für diese sehr gut nachvollziehen. Der Zulauf zu solchen Verfahren, Homöopathie und zur Heilpraktikerschaft zeigt die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten und ich bin froh, dass in Deutschland eine freie Wahl möglich ist, die unabhängig von der Entscheidung im BStabG auch bestehen bleibt.
Wenn wir unnötige Behandlungen reduzieren, entsteht Raum für das, was Patient*innen oft am meisten brauchen: Zuwendung, Zeit, den ganzheitlichen Blick auf die individuelle Lebenssituation.
Ich habe mich stets kritisch gegenüber Aufschlägen auf Lebensmittel geäußert, die das Verbraucherverhalten steuern sollen. An dieser Haltung hat sich nichts geändert, und dafür bitte ich Sie um Verständnis.
