Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Das Papier ist ein unverbindlicher Arbeitsstand, kein Beschluss. Klar ist: Einsparungen dürfen nicht zulasten von Kindern & Menschen mit Behinderung gehen.
Die Lasten sollen auf mehrere Schultern verteilt werden, um das hohe Versorgungsniveau aufrechterhalten zu können, ohne die Beiträge deutlich erhöhen zu müssen
Ja, Herr Merz hat diese Aussage inhaltlich so getroffen. In der offiziellen Mitschrift seiner Rede beim Jahresempfang des Bankenverbands heißt es wörtlich: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter sein. Sie wird nicht mehr ausreichen, auf Dauer den Lebensstandard zu sichern.“
Duldungszeiten werden auch nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 nicht angerechnet.
