Die Grundausrichtung der Reform trage ich mit, also die Erhöhung der Beträge, die Vereinfachung und den partnerschaftlichen Ansatz. Die Begrenzung auf neun Monate für Familien, in denen ein Elternteil die reservierten Monate aus wirtschaftlichen Gründen nicht nehmen kann, halte ich dagegen für den korrekturbedürftigsten Punkt des Entwurfs.
Ich halte die Aufteilung nicht für gerechtfertigt. Sie folgt einem Sparziel, das nachträglich um Ausnahmen ergänzt wurde. Notwendig wäre gewesen, die Eingriffe zurückzunehmen, statt sie für einzelne Gruppen abzumildern.
Maßstab muss immer der tatsächliche Behandlungsbedarf sein
Keine Ausnahmeregeln dürfen einer sachgerechten Weiterentwicklung des Vergütungssystems im Weg stehen
Die Bedenken gegen das geplante Gesetzesvorhaben nehme ich ernst.
