Wie stehen Sie zur Homöopathie als Leistung der Krankenkassen?
Die Finanzkommission Gesundheit hat Ende März vorgeschlagen, homöopathische Leistungen nicht mehr als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorzusehen. Wie bewerten Sie diese Empfehlung der Finanzkommission? Welche Kriterien sollten aus Ihrer Sicht dafür maßgeblich sein, ob Homöopathie Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder nicht?
Sehr geehrte Frau W.,
Grundsätzlich ist die homöopathische Behandlung keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern wird lediglich von einzelnen Krankenkassen im Rahmen von Satzungsleistungen angeboten.
Eine Streichung von homöopathischen Leistungen aus der Erstattungsfähigkeit der GKV würde ab 2027 etwa 40 Mio. € pro Jahr einsparen. Dies ist in Zeiten angespannter Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht wenig. Die Streichung homöopathischer Leistungen aus der GKV-Erstattung hat daher eine Einsparwirkung für die gesetzlichen Krankenkassen. Die individuelle Entscheidung, homöopathische Mittel anzuwenden und deren Kosten selbst zu tragen, bleibt selbstverständlich weiterhin jeder und jedem überlassen und wird in keiner Weise infrage gestellt.
Mir ist bewusst, dass dies eine Abkehr der bisherigen Linie der Erstattungsfähigkeit ist. Ich selbst bin durchaus offen, dass Krankenkassen die Kostenübernahm als freiwillige Leistung anbieten können, aber ich sehe auch den wirklich engen Finanzspielraum den die Kassen aktuell haben. Die Überführung der Homöopathie in eine allgemeine Kassenleistung würde nach heutiger Sachlage eine noch deutlich belastbarere Evidenz voraussetzen. Wir haben zwar durchaus Hinweise der Forschung auf den Nutzen einzelner Therapien, aber eben noch nicht in der großen Breite, wie dies nötig wäre. Ich selbst befinde mich dazu auch in Gesprächen mit Fachleuten, um mir ein besseres Bild machen zu können. Die Befürworter der Streichung beziehen sich deshalb auch immer wieder darauf, dass ihnen der wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis bisher nicht ausreicht, um aus den Beiträgen aller gesetzlich Versicherten diese Leistung finanzieren zu können. Die anthroposophischen Arzneimittel stehen hier noch einmal stärker in der Kritik.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird solidarisch finanziert. Gerade in einer angespannten Finanzlage müssen wir besonders sorgfältig darauf achten, dass Beitragsgelder für eine wirksame, notwendige und qualitätsgesicherte Versorgung eingesetzt werden. Die Streichung der Homöopathie ist daher in den Augen der Finanzkommission und des Bundesgesundheitsministeriums eine der Maßnahmen, um die GKV-Finanzen zu entlasten.
Wir erkennen als SPD-Bundestagsfraktion an, dass naturheilkundliche Behandlungen für viele Menschen in Deutschland wichtig und gewünscht sind. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union darauf verständigt, Forschung und Versorgung in den Bereichen Naturheilkunde und Integrative Medizin zur Förderung der Prävention zu unterstützen. Dadurch versprechen wir uns noch belastbarere Daten und eine gezielte Stärkung der Prävention.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet

