Wie stehen Sie zur Homöopathie als Leistung der Krankenkassen?
Die Finanzkommission Gesundheit hat Ende März vorgeschlagen, homöopathische Leistungen nicht mehr als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorzusehen.
Wie bewerten Sie diese Empfehlung der Finanzkommission? Welche Kriterien sollten aus Ihrer Sicht dafür maßgeblich sein, ob Homöopathie Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder nicht?
Weitere Fragen an Kirsten Kappert-Gonther
Wir aber bleiben nicht untätig und haben bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht:
Es ist kurzsichtig, ausgerechnet Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung vorzunehmen, denn nicht nur wird dadurch individuelles Leid erhöht, sondern mittelfristig werden auch die Kosten steigen.
Ich werde mich auch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür einsetzen, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden.
In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sind diese Kürzungen ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung.

