Die Unterschiede zwischen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten sind historisch gewachsen und beruhen auf unterschiedlichen Systemlogiken.
Für uns ist klar: Diese Entscheidung sendet kein gutes Signal – weder für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst noch für die Patientinnen und Patienten, die auf eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung angewiesen sind.
Trotz der vom Bewertungsausschuss beschlossenen Vergütungsabsenkung (4,5%) bleibt die bedarfsorientierte Psychotherapie eine gesundheitspolitische Priorität.
Auskömmliche Praxisführung bleibt möglich, Versorgung und Beitragsstabilität müssen zusammen gedacht werden.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.
