Eine verpflichtende Umstellung auf ein Rentensplitting, also ein Modell, bei dem nur noch Ansprüche auf Grundlage von Beiträgen bestehen, die während der Ehe vom Partner erworben wurden, könnte nach mir bekannten Berechnungen dazu führen, dass Hinterbliebenenrenten geringer ausfallen würden als heute.
Aktuell gibt es kein verpflichtendes Rentensplitting, und auch im Bericht der Rentenkommission finden sich hierzu keine konkreten Vorschläge.
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Modelle zur Teilung ehezeitlicher Rentenansprüche sollten die eigenständige Alterssicherung, insbesondere von Personen mit unterbrochenen oder schlechter vergüteten Erwerbsbiografien, nicht verschlechtern.
Ein verpflichtendes Rentensplitting darf Erwerbsbiografien von Frauen nicht verschlechtern, sondern muss Altersarmut gezielt verhindern.
