Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort 19.06.2026 von Dietmar Bartsch Die Linke

Eine verpflichtende Umstellung auf ein Rentensplitting, also ein Modell, bei dem nur noch Ansprüche auf Grundlage von Beiträgen bestehen, die während der Ehe vom Partner erworben wurden, könnte nach mir bekannten Berechnungen dazu führen, dass Hinterbliebenenrenten geringer ausfallen würden als heute.

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort 02.07.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Aktuell gibt es kein verpflichtendes Rentensplitting, und auch im Bericht der Rentenkommission finden sich hierzu keine konkreten Vorschläge.

Portrait von Nina Warken
Antwort 21.06.2026 von Nina Warken CDU

Guten Tag,
 
vielen Dank für Ihre Nachricht.
 
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Portrait von Matthias Miersch
Antwort 09.07.2026 von Matthias Miersch SPD

Modelle zur Teilung ehezeitlicher Rentenansprüche sollten die eigenständige Alterssicherung, insbesondere von Personen mit unterbrochenen oder schlechter vergüteten Erwerbsbiografien, nicht verschlechtern.

Portrait von Gregor Gysi
Antwort ausstehend von Gregor Gysi Die Linke
Portrait von Simone Borchardt
Antwort 18.06.2026 von Simone Borchardt CDU

Ein verpflichtendes Rentensplitting darf Erwerbsbiografien von Frauen nicht verschlechtern, sondern muss Altersarmut gezielt verhindern.