Die Unabhängigkeit von Gutachtern ist gesetzlich und organisatorisch verankert. Gutachter sollen ausschließlich nach medizinischen und fachlichen Kriterien entscheiden und dabei nur ihrem Gewissen unterworfen sein. Um dies zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze:
Die Begutachtung ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass eine Entscheidung über Leistungen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinschaft gerecht wird.
Gerade bei komplexen Krankheitsbildern wie ME/CFS muss sichergestellt sein, dass Sachverständige über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen – und dass strukturelle Rahmenbedingungen nicht dazu führen, dass gutachterliche Einschätzungen unter äußerem Druck geändert werden
Da es sich bei den von Ihnen genannten Gruppen Beamte-Richter-Soldaten in allen drei Fällen um Beamtinnen und Beamte handelt, wären sie alle in die Überlegungen einbezogen.
