Bundestag - Fragen & Antworten

Portrait von Stefan Schwartze
Antwort 30.06.2026 von Stefan Schwartze SPD

Die Unabhängigkeit von Gutachtern ist gesetzlich und organisatorisch verankert. Gutachter sollen ausschließlich nach medizinischen und fachlichen Kriterien entscheiden und dabei nur ihrem Gewissen unterworfen sein. Um dies zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze:

Portrait von Stephan Stracke
Antwort 30.06.2026 von Stephan Stracke CSU

Die Begutachtung ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass eine Entscheidung über Leistungen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinschaft gerecht wird.

Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Antwort 10.07.2026 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Gerade bei komplexen Krankheitsbildern wie ME/CFS muss sichergestellt sein, dass Sachverständige über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen – und dass strukturelle Rahmenbedingungen nicht dazu führen, dass gutachterliche Einschätzungen unter äußerem Druck geändert werden

Portrait von Florian Dorn
Antwort ausstehend von Florian Dorn CSU
Portrait von Matthias Mieves
Antwort 19.06.2026 von Matthias Mieves SPD

Da es sich bei den von Ihnen genannten Gruppen Beamte-Richter-Soldaten in allen drei Fällen um Beamtinnen und Beamte handelt, wären sie alle in die Überlegungen einbezogen.