Ja, meine Bundestagsfraktion wird Anträge zum Behindertengleichstellungsgesetz einbringen, die genau in diese Richtung gehen.
der vorliegende Regierungsentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz ist nach meiner Einschätzung weder mit der UN-Behindertenrechtskonvention noch mit dem Diskriminierungsverbot nach dem Grundgesetz vereinbar.
Auch der Abbau von Barrieren in bundeseigenen Bestandsbauten muss deutlich früher als 2045 erfolgen.
Für mich und meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion gilt selbstverständlich und jederzeit: Wir handeln auf dem Boden von Recht und Gesetz und sind dem Grundgesetz verpflichtet.
Ich hege keinerlei Zweifel daran, dass Sebastian Fiedler und die gesamte SPD-Bundestagsfraktion mit beiden Beinen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
