Sehr geehrte Frau Borchardt, wie kann ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare allen Lebensrealitäten differenziert gerecht werden statt Frauen trotz Arbeit in die Altersarmut zu bringen?
Das verpflichtende Rentensplitting für Ehepaare hat massive Haken. Ich habe mit 42 Jahren einen 53 Jahre alten Mann geheiratet. Ich werde in unserer Ehe noch 25 Rentenpunkte erarbeiten mit 1 Rentenpunkt pro Jahr, mein Mann mit 1,4 Rentenpunkten pro Jahr in 14 Jahren aber nur noch 19,5 Rentenpunkte aufgrund des Altersunterschiedes. In den Jahren vor der Ehe habe ich trotz Vollzeit nur 0,4 bis 0,5 Rentenpunkte pro Jahr erworben aufgrund der schlechten Bezahlung in der Physiotherapie. Mit 42 Jahren kam ich erst in den Genuss eines Tarifvertrages mit einem solidem Gehalt. Mein Mann hat immer konstant gut verdient mit 1,4 Rentenpunkten pro Jahr. Seine Rente betrüge 2.400 Euro brutto, meine 1400 Euro brutto. Beim Rentensplitting müsste ich aber dann 2,75 Rentenpunkte an meinen Mann abgeben aufgrund der Differenz von 5,5 Punkten innerhalb unserer Ehe! Das würde meine Altersarmut verschärfen trotz 42 jähriger Arbeit in Vollzeit als schlechter verdienende Ehefrau. Wie kann das gerecht sein?
Ihr Beispiel zeigt sehr gut, warum man beim Thema Rentensplitting genau hinsehen muss und warum ich ein starres Modell ohne Schutzmechanismen kritisch sehen würde.
Zunächst zur Einordnung. Ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare ist kein geltendes Recht. Nach der bisherigen Rechtslage können Ehepaare unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig ein Rentensplitting wählen. Dabei werden nur die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften geteilt. Anwartschaften aus der Zeit vor der Ehe bleiben unberührt. Die Deutsche Rentenversicherung weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass ein einmal durchgeführtes Rentensplitting grundsätzlich verbindlich ist und der Anspruch auf Witwen oder Witwerrente dann entfällt.
Genau deshalb darf man diese Frage nicht abstrakt beantworten. Ein Rentensplitting kann in klassischen Fällen sinnvoll sein, etwa wenn ein Ehepartner wegen Kindererziehung, Pflege oder Teilzeit während der Ehe deutlich weniger Rentenansprüche erwerben konnte. Dann kann die Teilung ehezeitlicher Ansprüche mehr Eigenständigkeit in der Alterssicherung schaffen. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt auch, dass sich durch das Splitting die Gesamtrente des Paares nicht erhöht, sondern die innerhalb der Ehe erworbenen Ansprüche zwischen beiden Partnern verschoben werden.
Ihr Fall liegt anders. Sie beschreiben eine Ehe, in der Sie trotz langer Erwerbsbiografie schon vor der Ehe niedrige Rentenansprüche aufgebaut haben, später aber höhere Ansprüche erwerben. Wenn dann nur die während der Ehe erworbenen Punkte betrachtet werden, kann rechnerisch der Eindruck entstehen, dass die schlechter abgesicherte Ehefrau noch etwas abgeben müsste. Das wäre politisch schwer vermittelbar, wenn dadurch Altersarmut verstärkt statt verhindert würde.
Eine faire Regelung müsste deshalb mindestens prüfen, ob durch ein verpflichtendes Splitting die eigenständige Alterssicherung eines Ehepartners unter ein vertretbares Niveau fällt. Sie müsste Erwerbsbiografien, Altersunterschiede, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, vor der Ehe erworbene niedrige Anwartschaften und die voraussichtliche Wirkung auf Hinterbliebenenschutz berücksichtigen. Ohne solche Korrektive würde ein Pflichtmodell nicht allen Lebensrealitäten gerecht.
Ich habe keine gesicherten Informationen, dass bereits eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung vorliegt, nach der genau Ihr geschilderter Fall künftig so behandelt würde. Solange kein konkreter Gesetzentwurf mit Berechnungsregeln vorliegt, wäre jede weitergehende Aussage spekulativ. Klar ist aber, dass ein verpflichtendes Rentensplitting nicht dazu führen darf, dass Menschen mit niedrigerer Gesamtabsicherung, häufig Frauen mit unterbrochenen oder schlechter bezahlten Erwerbsbiografien, am Ende schlechter dastehen.
Für mich wäre entscheidend, dass eine Reform nicht nur formal gleich verteilt, sondern tatsächlich Schutz vor Altersarmut verbessert. Ein Modell, das rechnerisch sauber wirkt, aber im Einzelfall Lebensleistung entwertet, wäre kein gerechtes Modell.

