Die beiden von Ihnen hervorgehobenen Begrifflichkeiten sind in der Tat entscheidende Fundamente unserer parlamentarischen Demokratie - die es zu schützen gilt. Insofern schließe ich mich den Gedanken von Digitalminister Karsten Wildberger an, der zurecht ausführte:
Ihre Sorge um die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes ist nachvollziehbar und wird auch innerhalb der Bundesregierung sehr ernst genommen. Stimmen wie die die von Herrn Professor Fuest beziehen wir dabei in unsere Überlegungen mit ein.
Beim Prozess der Entkriminalisierung wurde der Jugendschutz von Beginn an hoch priorisiert – die Evaluation belegt, dass dieser Ansatz erfolgreich war.
Der zuständige Wahlprüfungsausschuss hat den Einspruch zurückgewiesen, da kein mandatsrelevanter Verstoß festgestellt wurde. Dieser Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses bin ich sowie die Mehrheit des Deutschen Bundestages im Dezember 2025 gefolgt.
Grundsätzlich gilt im SGB II das Prinzip, dass die Jobcenter eigenverantwortlich ihre Eingliederungsstrategie bestimmen sollen.
