Werden Sie sich auf Bundes- und EU-Ebene gegen die Einführung einer anlasslosen Chatkontrolle einsetzen und sich für den Schutz Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation einsetzen?
Sehr geehrter Abgeordneter,als Bürger Ihres Wahlkreises verfolge ich die Diskussion um die sogenannte „Chatkontrolle“ mit großer Sorge. Ich halte das Recht auf vertrauliche und private Kommunikation für einen grundlegenden Bestandteil eines freiheitlichen Rechtsstaats.Zahlreiche Datenschutzbehörden, IT-Sicherheits- und Kryptographie-Expertinnen und -Experten sowie Bürgerrechtsorganisationen warnen davor, dass anlasslose Scans privater Kommunikation die Privatsphäre und die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährden könnten.Deshalb möchte ich Sie bitten, sich gegen Maßnahmen einzusetzen, die zu einer anlasslosen Überwachung privater Kommunikation führen. Falls Sie eine andere Position vertreten, würde ich mich über eine kurze Begründung freuen.Mit freundlichen Grüßen
Ein Wähler aus Ihrem Wahlkreis
Sehr geehrter Herr H.,
Ihre Frage zur sogenannten "Chatkontrolle" lässt leider völlig außer Acht, worum es dabei geht, nämlich um die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Am 3. April 2026 ist die befristete Ausnahme von EU-Datenschutzvorgaben ausgelaufen, die es Anbietern digitaler Dienste erlaubt hat, freiwillig nach Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern zu suchen und diese zu melden. Welche gravierende Schutzlücke danach entstanden ist, zeigen die Daten des Bundeskriminalamts, das im Jahr 2024 über 200.000 Verdachtsmeldungen verarbeitet hat, von denen gut die Hälfte strafrechtlich relevant war.
Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass es dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat im Juli gelungen ist, die freiwillige "Chatkontrolle" bis zum 3. April 2028 zu verlängern. Dabei geht es ausschließlich um unverschlüsseltes Material des sexuellen Kindesmissbrauchs, meist in Form von Bildern oder Videos. Eine verpflichtende oder flächendeckende Kontrolle privater Kommunikation oder eine Aufhebung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind damit nicht verbunden.
Die neue Frist bis zum 3. April 2028 verschafft der EU Zeit, um eine dauerhafte Regelung zu treffen, die den Online-Plattformen klare Vorgaben für einen wirksamen Schutz von Kindern macht und zugleich die Vertraulichkeit privater Kommunikation wahrt. Eine anlasslose Überwachung sämtlicher privater Kommunikation halte ich dafür nicht für erforderlich. Aber digitale Dienste dürfen keinen rechtsfreien Raum schaffen, in dem der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und die konsequente Verfolgung entsprechender Straftaten nicht gewährleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

