Weder werden die gesetzlichen Ansprüche auf Schwangerschaftsvorsorge noch auf gynäkologische Krebsfrüherkennung abgeschafft. Gesetzlich versicherte Frauen haben weiterhin Anspruch auf die in den Mutterschafts- und Krebsfrüherkennungsrichtlinien festgelegten Untersuchungen. Dazu gehört auch die jährliche klinische Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
Bundesministerin Stefanie Hubig hat zu dieser Frage schon vor Monaten gesagt: „Anlasslose Chatkontrolle muss in einem Rechtsstaat tabu sein“.
In den Deutschen Bundestag wurde bislang noch kein Gesetz eingebracht. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Frage direkt an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zu richten.
Die Mittel dafür stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
