Die Höhe des Schonvermögens bei der zukünftigen Grundsicherung für Arbeitssuchende soll herabgesetzt werden. Wie verhält es sich bei der Grundsicherung für dauerhaft Erwerbsgeminderte nach SGB XII?
Dieses beträgt aktuell 10.000 € für Alleinstehende und insgesamt 20.000 € für Ehepaare. Wird es hier auch eine Anpassung nach unten geben ? Jemand der über Jahre angespart hat müsste vieles aufbrauchen.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII keine Änderungen bei den von Ihnen genannten Beträgen für das Schonvermögen. Dies gilt für Personen, die diese Leistungen wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung oder wegen Alters (ab Regelaltersgrenze) beziehen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

