Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung liegt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens.
Eine pauschale Neuauszählung der Bundestagswahl ist rechtlich nicht vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Anträge – unter anderem von der BSW und der AfD – im Frühjahr 2025 abgewiesen, weil keine konkreten Hinweise auf Wahlfehler oder Manipulationen vorlagen. Eine Neuauszählung darf nur dann erfolgen, wenn begründete Unregelmäßigkeiten nachgewiesen werden.
Ich setze mich für präzise, verhältnismäßige Regeln ein, die Missbrauch wirksam begrenzen und gleichzeitig die Versorgung der Betroffenen sichern.
Die AfD steht für eine korrekte Auszählung – und zwar immer dann, wenn Zweifel angezeigt sind. Uns geht es stets um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne beantworten möchte.
