Zweifelsohne gab es eine Kampagne gegen die Kandidatin für das Richteramt im Bundeverfassungsgericht. Meine Bedenken gegen die Wahl von Frau Brosius-Gersdorf sind jedoch davon unabhängig.
Frau Brosius-Gersdorf hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Das bedauere ich sehr, gleichzeitig habe ich aber auch großen Respekt vor dieser Entscheidung.
Ob und wie es zu einem erneuten Wahlgang kommt, liegt zunächst in der Hand der Verhandlungspartner. Sollte Frau Brosius-Gersdorf erneut zur Wahl stehen, werde ich meine Entscheidung wie bisher auf Grundlage einer sorgfältigen Abwägung, des Gesamteindrucks und im Lichte aller vorliegenden Informationen treffen.
Frau Brosius-Gersdorf hatte ihre Kandidatur selbst zurückgezogen, um die Institution vor weiterer Polarisierung zu schützen – ein Schritt, der großen Respekt verdient.
Auch für die geheimen (!) Wahlen von Richtern am Bundesverfassungsgerichts gilt Artikel 38(1) Grundgesetz: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (…) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen
