Bundestagsabgeordnete zahlen während des Mandats keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, erwerben aber nach mindestens einem Mandatsjahr einen Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll nach geltendem Recht die Versorgungslücke ausgleichen, die entsteht, weil Mandatsträger ihre bisherige berufliche Tätigkeit häufig ganz oder teilweise aufgeben.
Ich sehe das anders: Meiner Meinung nach ist gerade die abschlagsfreie Rente nach mindestens 45 Beitragsjahren ein wichtiger Beitrag zu Gerechtigkeit in unserem Rentensystem.
Über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden die antragsberechtigten Verfassungsorgane. Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden können dafür eine wichtige Grundlage sein, ersetzen aber nicht die politische und rechtliche Abwägung.
