Warum zahlen Abgeordnete keine Beiträge - und bekommen trotzdem Rente?
Sehr geehrter Herr Frei,
Sie zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, stimmen aber über eine Rentenreform ab.
Die Folgen der Kürzungen und Verschlechterungen für die Beitragszahler müssen Sie nicht tragen.
Halten Sie das für demokratisch?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr M.,
Bundestagsabgeordnete zahlen während des Mandats keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, erwerben aber nach mindestens einem Mandatsjahr einen Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll nach geltendem Recht die Versorgungslücke ausgleichen, die entsteht, weil Mandatsträger ihre bisherige berufliche Tätigkeit häufig ganz oder teilweise aufgeben; das Regelalter wird dabei – wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die angestrebte Reform sieht im Übrigen keine Kürzungen, sondern Dämpfungen beim Anstieg der Rentenbeiträge vor.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

