Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Bernd Rützel
SPD
98 %
42 / 43 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Sonja H. •

Ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass höher Gebildete eine längere Lebenserwartung haben, die Entkopplung des Renteneintrittsalters von den Beitragsjahren generationengerecht?

Sehr geehrter Herr Rützel,

vor der Rentenkommission wurde auch vorgeschlagen, den Renteneintritt stärker an der tatsächlichen Zahl der Beitragsjahre zu orientieren. Dagegen wird eingewandt, dies benachteilige Akademiker, die erst später ins Berufsleben einsteigen.

Zugleich ist bekannt, dass höher Gebildete bzw. Akademiker im Durchschnitt eine deutlich höhere Lebenserwartung haben und damit länger Rente beziehen.

Müsste für die Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit nicht auch berücksichtigt werden, dass diese Gruppe weniger lange Beiträge leistet, ihre Renten aber statistisch länger bezieht?

Wurde dieser Zusammenhang bei der Bewertung eines Renteneintritts nach Beitragsjahren berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen
Sonja H.

Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie schreiben, die Rentenkommission hätte vorgeschlagen, den Renteneintritt stärker an der tatsächlichen Zahl der Beitragsjahre zu orientieren. Das ist aber nicht richtig. In Empfehlung 7 wendet sich die Kommission explizit dagegen, Privilegien für ein frühes Renteneintrittsalter an das reine Erreichen einer bestimmten Anzahl von Arbeitsjahren (wie z. B. die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren) zu knüpfen. 

Ich sehe das anders: Meiner Meinung nach ist gerade die abschlagsfreie Rente nach mindestens 45 Beitragsjahren ein wichtiger Beitrag zu Gerechtigkeit in unserem Rentensystem. Diese Menschen haben lange genug gearbeitet und sollen auch weiterhin zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen dürfen.

Grundsätzlich fließt bei der Berechnung der Rente immer mit ein, wie lange jemand Beiträge gezahlt hat: Je mehr Versicherungsjahre, desto höher ist die Rentenauszahlung. Das gilt für alle Versicherten. 

Pauschal das Renteneintrittsalter nur nach Beitragsjahren zu bestimmen, ist aus meiner Sicht aber falsch: Bildungszeiten sind keine „Lücken“, sondern ein wichtiger Beitrag zur Qualifikation und zugleich eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Wer Zeit in Schule, Ausbildung, Fachschule oder Studium investiert, übernimmt später wichtige Aufgaben, die auch der Gesellschaft nutzen. Und eine Verpflichtung zu längerem Arbeiten ist aus meiner Sicht keine Lösung, ganz egal wen es treffen soll. Ich halte nichts davon, in Diskussionen um unsere Altersversorgung Jüngere und Ältere gegeneinander auszuspielen. Das gilt auch für eine Spaltung von Menschen mit längeren und kürzeren Ausbildungszeiten.

Auch bei Versicherten mit hohen Abschlüssen gibt es Phasen von Arbeitslosigkeit, prekärer Selbstständigkeit und lebenslange Tätigkeiten ohne Spitzengehalt. Das System nach pauschalen Bildungsbiografien zu differenzieren, würde der Realität des Einzelfalls nicht gerecht. Und im Zweifel würden unter einem Renteneintrittsdatum nach Beitragsjahren vor allem Frauen leiden, die viel Zeit in die Erziehung und Pflege von Angehörigen gesteckt haben. Das halte ich nicht für gerecht.

Wofür ich mich aber im Gesetzgebungsverfahren einsetzen werde, ist, dass die Möglichkeit zu einer früheren abschlagsfreien Rente für alle mit mindestens 45 Versicherungsjahren bestehen bleibt.

Freundliche Grüße

Bernd Rützel

Was möchten Sie wissen von:
Porträt-Bild Bernd Rützel, MdB
Bernd Rützel
SPD

Weitere Fragen an Bernd Rützel