Frage von Christoph S. • 11.07.2025
Antwort 16.07.2025 von Artur Auernhammer CSU
Das Register dient der eindeutigen Identifizierbarkeit in amtlichen Systemen, etwa bei Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Ein bloßer Wechsel von Namen oder Geschlechtseintrag darf die Nachvollziehbarkeit nicht unmöglich machen. Es geht nicht um Diskriminierung, sondern um Sicherheit und Rechtsklarheit – diese Maßnahme halte ich daher für sachlich gerechtfertigt.
Frage von Andreas L. • 11.07.2025
Frage von Andreas L. • 11.07.2025
Frage von Patrik B. • 11.07.2025
Antwort 17.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Frau Klöckner hofft sehr, dass die Fraktionen unmittelbar nach der Sommerpause zu einer tragfähigen und im breiten Konsens getragenen Entscheidung kommen werden.
Frage von Mehmet A. • 11.07.2025
Frage von Albert B. • 11.07.2025
Antwort 10.12.2025 von Nina Warken CDU
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen.

