Grundsätzlich gilt für alle Antragstellenden unter anderem die Voraussetzung, dass man den Lebensunterhalt für sich und ggf. unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbst finanziert. Das ist für abhängig Beschäftigte natürlich leichter nachzuweisen als für Selbständige.
Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.
Bereits 2020 haben wir Grüne im Bundestag uns dafür eingesetzt, dass die Finanzierung der Kirchen modernisiert wird. Das können Sie hier nachlesen:
Trennung von Kirche & Staat vorantreiben: Kirchen selbst finanzieren, Sonderarbeitsrecht abschaffen, fair entlohnen & Missbrauch konsequent aufklären.
Die Kirchen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Bildung, Gemeinwohl und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
