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Lisa Schubert
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Frage von Felix B. •

Wie positionieren Sie sich zur Neuauszählung der Bundestagsstimmen? Was gedenken Sie konkrett zur Beschelunigung des Verfahrens zu tun und Transparenz herzustellen?

Sehr geehrte Frau Schubert,

die jüngsten Berichte über mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl im Zusammenhang mit dem nicht erfolgten Einzug des BSW werfen erhebliche Fragen zur demokratischen Legitimation des Bundestages auf. Angesichts dessen erscheint eine transparente und zügige Neuauszählung der Stimmen zwingend notwendig, um das Vertrauen in den Wahlprozess zu sichern. Während bei der OB-Wahl in Mülheim bereits neu ausgezählt wurde, scheint auf Bundesebene und im Wahlprüfungsausschuss bislang wenig Bewegung zu herrschen.

Das halte ich für fatal, nicht nur mit Blick auf die Glaubwürdigkeit des Parlaments und seiner Mitglieder in Krisenzeiten, sondern auch für die Funktionsfähigkeit des Bundestages insgesamt. Je später ein mögliches Urteil, gegebenenfalls erst durch Karlsruhe erzwungen, erfolgt, desto stärker werden die Auswirkungen spürbar. Ein Szenario des „Zu spät, zu wenig“ würde letztlich allen schaden - Bürgern, Parlamentariern und der Regierung gleichermaßen.

MfG

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für ihre Frage.

Grundsätzlich gilt: Wenn es Hinweise auf Unstimmigkeiten bei einer Wahl gibt, müssen diese selbstverständlich geprüft werden. Das ist ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie und sichert das Vertrauen der Bürger*innen in faire Wahlen.

Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages kam allerdings nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss, dass eine Neuauszählung nicht notwendig ist. 


Gleichzeitig sehe ich es aber sehr kritisch, wenn der Eindruck erweckt wird, bei der Bundestagswahl sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Solche Behauptungen sind bislang nicht durch Belege gestützt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen des BSW in dieser Frage als unzulässig abgewiesen. Die Partei konnte keine konkreten Verstöße oder Benachteiligungen nachweisen, sondern hat lediglich allgemeine Zweifel geäußert. 

Auch die Forderung des BSW, ein neues Verfahren für Neuauszählungen einzuführen oder die Reihenfolge der Parteien auf Stimmzetteln zu beanstanden, wurde in Karlsruhe zurückgewiesen. Die Richter*innen sahen dafür keine rechtliche Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Lizzy Schubert

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