Frage von Simon G. • 11.07.2026
Frage von Ruth T. • 11.07.2026
Frage von Martina B. • 11.07.2026
Frage von Gerd S. • 11.07.2026
Antwort 17.07.2026 von Desiree Becker Die Linke
Sie geben meine damals von der Presse zitierten Sätze nicht ganz korrekt wieder. In den Quellen, die Sie anführen steht es anders. Im Stern werde ich z.B. folgendermaßen zitiert:
Frage von Michael E. • 11.07.2026
Frage von Michael E. • 11.07.2026
Antwort 13.07.2026 von Luise Amtsberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
