Warum hält der Petitionsausschuss eine Petition zum Thema Vetorecht für "offensichtlich erfolglos"?
Sehr geehrte Frau Düber,
Art. 20 Abs. 2 GG besagt, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht. Im Zuge dessen ist es doch sehr verwunderlich, dass der Petitionsausschuss eine Petition zum Vetorecht als offensichtlich erfolglos einordnet.
Viele Grüße
Antwort ausstehend von Hülya Düber CSU

