Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, Gelder aus veranschlagten aber nicht benötigten Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie in Klimaschutz und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden.

Er wurde mit den Stimmen der Fraktionen der Regierungskoalition angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 382 Abgeordnete für den Entwurf. 283 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
382
Dagegen gestimmt
283
Enthalten
0
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Dagegen gestimmt
Prof. Dr.-Ing. Michael KaufmannMichael KaufmannAfD195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias GastelMatthias GastelBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Robert HabeckRobert HabeckBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1 - Flensburg – Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Dieter JanecekDieter JanecekBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN220 - München-West/Mitte Dafür gestimmt
Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.Chantal KopfBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Sven LehmannSven LehmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait Maik AußendorfMaik AußendorfBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Zoe MayerZoe MayerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Lukas BennerLukas BennerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Sara NanniSara NanniBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN107 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Kassem Taher SalehKassem Taher SalehBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN159 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Melis SekmenMelis SekmenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN275 - Mannheim Nicht beteiligt
Portrait von Awet TesfaiesusAwet TesfaiesusBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Saskia WeishauptSaskia WeishauptBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Kai GehringKai GehringBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Lamya KaddorLamya KaddorBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN115 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von Laura KraftLaura KraftBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Tobias B. Bacherle 2020Tobias B. BacherleBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN260 - Böblingen Dafür gestimmt

Das „Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat zum Inhalt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen werden. Dieser wurde 2010 unter anderem aus Mitteln des Emissionshandels aufgelegt, um die Umsetzung der Energiewende zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mittel für „klima- und transformationspolitische“ Vorhaben einzusetzen.

Damit wird laut Antrag an der schon 2020 „im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“ angeknüpft. Das sei notwendig, um die „pandemiebedingte Notsituation“ zu überwinden.

Bislang waren für den EKF etwa 42,6 Milliarden Euro an Zuweisungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dieser Betrag soll nun auf 102,6 Milliarden Euro steigen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von zum Haushaltsausgleich notwendigen Krediten in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro bleibt davon unberührt.

Mit eigenen Änderungsanträgen ergänzten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die betreffenden Haushaltspositionen um Erklärungen dazu, wie die übertragenen Mittel verwendet werden sollen. Konkret ginge es um eine „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.

Zur Umsetzung der Maßnahmen sollen in den betreffenden Bundesministerien und im Bundestag 148 neue Stellen entstehen.

Im Vorfeld wurde der Nachtragshaushalt unter anderem vom Bundesrechnungshof scharf kritisiert. Er sei unter Umständen verfassungswidrig. Ausnahmen von der in Artikel 115 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schuldenbremse seien demnach nur zur Reaktion auf akute, plötzlich auftretende Krisen möglich. Eine solche sei durch den Klimawandel als dauerhafte Herausforderung nicht unbedingt gegeben. Die Nutzung der Notlagenkrediten dürfe nur ein letztes Mittel sein, nachdem andere Rücklagen ausgeschöpft wurden.

Dieser Einschätzung schloss sich unter anderem die Unionsfraktion an. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt äußerte im Vorfeld, dass es sich um einen „dreisten Versuch der Ampel“ handle, „die Schuldenbremse zu betrügen“.

Im Dezember kritisierte  Gesine Lötzsch (DIE LINKE) den Haushaltsentwurf in der Plenardebatte.  Sie bezeichnete die Umschichtung der Gelder als „Täuschungsmanöver“, das nur einen einzigen Grund habe: „Sie brauchen dringend Geld, und Sie wollen nicht die Steuern für die Vermögenden erhöhen.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, äußerte vor der Abstimmung, dass der Preis für die Unterstützung von Politikvorhaben durch die Grünen sei, „dass die Soziale Marktwirtschaft vor allem ökologisch umgebaut werden müsse. Es sei unklar, was dann für versprochene Entlasungen für kleine und mittlere Einkommen übrig bleibe.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 283 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 71 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.