Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, Gelder aus veranschlagten aber nicht benötigten Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie in Klimaschutz und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden.

Er wurde mit den Stimmen der Fraktionen der Regierungskoalition angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 382 Abgeordnete für den Entwurf. 283 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
382
Dagegen gestimmt
283
Enthalten
0
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bettina HoffmannBettina HoffmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Misbah KhanMisbah KhanBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN208 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Marlene SchönbergerMarlene SchönbergerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer FahrradtourTill SteffenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN20 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Profilbild Robin WagenerRobin WagenerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN135 - Lippe I Dafür gestimmt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5 - Kiel Dafür gestimmt
Portrait von Max LucksMax LucksBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Canan BayramCanan BayramBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Porträt Sascha MüllerSascha MüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Nicht beteiligt
Portrait von Schahina GambirSchahina GambirBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN134 - Minden-Lübbecke I Nicht beteiligt
Portrait von Erhard GrundlErhard GrundlBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN231 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN221 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Sven-Christian KindlerSven-Christian KindlerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Christina-Johanne SchröderChristina-Johanne SchröderBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Nicht beteiligt
Hanna SteinmüllerHanna SteinmüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Johannes WagnerJohannes WagnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN238 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Silvia BreherSilvia BreherCDU/CSU32 - Cloppenburg - Vechta Dagegen gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU25 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Martina Englhardt-KopfMartina Englhardt-KopfCDU/CSU234 - Schwandorf Dagegen gestimmt

Das „Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat zum Inhalt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen werden. Dieser wurde 2010 unter anderem aus Mitteln des Emissionshandels aufgelegt, um die Umsetzung der Energiewende zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mittel für „klima- und transformationspolitische“ Vorhaben einzusetzen.

Damit wird laut Antrag an der schon 2020 „im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“ angeknüpft. Das sei notwendig, um die „pandemiebedingte Notsituation“ zu überwinden.

Bislang waren für den EKF etwa 42,6 Milliarden Euro an Zuweisungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dieser Betrag soll nun auf 102,6 Milliarden Euro steigen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von zum Haushaltsausgleich notwendigen Krediten in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro bleibt davon unberührt.

Mit eigenen Änderungsanträgen ergänzten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die betreffenden Haushaltspositionen um Erklärungen dazu, wie die übertragenen Mittel verwendet werden sollen. Konkret ginge es um eine „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.

Zur Umsetzung der Maßnahmen sollen in den betreffenden Bundesministerien und im Bundestag 148 neue Stellen entstehen.

Im Vorfeld wurde der Nachtragshaushalt unter anderem vom Bundesrechnungshof scharf kritisiert. Er sei unter Umständen verfassungswidrig. Ausnahmen von der in Artikel 115 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schuldenbremse seien demnach nur zur Reaktion auf akute, plötzlich auftretende Krisen möglich. Eine solche sei durch den Klimawandel als dauerhafte Herausforderung nicht unbedingt gegeben. Die Nutzung der Notlagenkrediten dürfe nur ein letztes Mittel sein, nachdem andere Rücklagen ausgeschöpft wurden.

Dieser Einschätzung schloss sich unter anderem die Unionsfraktion an. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt äußerte im Vorfeld, dass es sich um einen „dreisten Versuch der Ampel“ handle, „die Schuldenbremse zu betrügen“.

Im Dezember kritisierte  Gesine Lötzsch (DIE LINKE) den Haushaltsentwurf in der Plenardebatte.  Sie bezeichnete die Umschichtung der Gelder als „Täuschungsmanöver“, das nur einen einzigen Grund habe: „Sie brauchen dringend Geld, und Sie wollen nicht die Steuern für die Vermögenden erhöhen.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, äußerte vor der Abstimmung, dass der Preis für die Unterstützung von Politikvorhaben durch die Grünen sei, „dass die Soziale Marktwirtschaft vor allem ökologisch umgebaut werden müsse. Es sei unklar, was dann für versprochene Entlasungen für kleine und mittlere Einkommen übrig bleibe.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 283 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 71 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.