Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Dagegen gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dagegen gestimmt
Portrait von Moritz OppeltMoritz OppeltCDU/CSU277 - Rhein-Neckar Dagegen gestimmt
Portrait von Jens BrandenburgJens BrandenburgFDP277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Lars CastellucciLars CastellucciSPD277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU276 - Odenwald - Tauber Dagegen gestimmt
Portrait von Christina BaumChristina BaumAfD276 - Odenwald - Tauber Dagegen gestimmt
Portrait von Melis SekmenMelis SekmenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN275 - Mannheim Dafür gestimmt
Konrad Stockmeier FDP MannheimKonrad StockmeierFDP275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Isabel CademartoriIsabel CademartoriSPD275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Gökay AkbulutGökay AkbulutDIE LINKE.275 - Mannheim Nicht beteiligt
Portrait von Malte KaufmannMalte KaufmannAfD274 - Heidelberg Dagegen gestimmt
Portrait von Franziska BrantnerFranziska BrantnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Gabriele Katzmarek, MdBGabriele KatzmarekSPD273 - Rastatt Nicht beteiligt
Portrait von Kai WhittakerKai WhittakerCDU/CSU273 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Nicolas ZippeliusNicolas ZippeliusCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Zoe MayerZoe MayerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Pressebild Parsa MarviParsa MarviSPD271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Michael TheurerMichael TheurerFDP271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Roderich KiesewetterRoderich KiesewetterCDU/CSU270 - Aalen - Heidenheim Dagegen gestimmt
Leni Breymaier MdB, Fotograf: Fionn GroßeLeni BreymaierSPD270 - Aalen - Heidenheim Dafür gestimmt
Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen. Ricarda LangBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Dr. Inge GräßleInge GräßleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.