Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Martin Gassner-HerzMartin Gassner-HerzFDP284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Peter HeidtPeter HeidtFDP177 - Wetterau I Dafür gestimmt
Portrait von Volker WissingVolker WissingFDP211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Zaklin NastićZaklin NastićDIE LINKE.20 - Hamburg-Eimsbüttel Nicht beteiligt
Portrait von Jessica TattiJessica TattiDIE LINKE.289 - Reutlingen Enthalten
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE.14 - Rostock - Landkreis Rostock II Enthalten
Portrait von Christian GörkeChristian GörkeDIE LINKE.64 - Cottbus - Spree-Neiße Enthalten
Caren LayCaren LayDIE LINKE.156 - Bautzen I Enthalten
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE.85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Nicht beteiligt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE.94 - Köln II Enthalten
Ates GürpinarAtes GürpinarDIE LINKE.222 - Rosenheim Enthalten
Portrait von Ralph LenkertRalph LenkertDIE LINKE.191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Enthalten
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE.209 - Kaiserslautern Enthalten
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE.153 - Leipzig II Enthalten
Portrait von Clara BüngerClara BüngerDIE LINKE.164 - Erzgebirgskreis I Enthalten
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE.84 - Berlin-Treptow-Köpenick Enthalten
Christian Leye, MdB DIE LINKEChristian LeyeDIE LINKE.116 - Duisburg II Enthalten
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE.128 - Steinfurt III Enthalten
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE.86 - Berlin-Lichtenberg Enthalten
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE.49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Enthalten
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE.140 - Bochum I Nicht beteiligt
Portrait Dr. André HahnAndré HahnDIE LINKE.158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Enthalten
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE. Nicht beteiligt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE. Enthalten
Portrait von Heidi ReichinnekHeidi ReichinnekDIE LINKE.39 - Stadt Osnabrück Enthalten

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.