Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Angelika GlöcknerAngelika GlöcknerSPD210 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dafür gestimmt
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Jasmina HostertJasmina HostertSPD260 - Böblingen Dafür gestimmt
Foto Dr. Carolin WagnerCarolin WagnerSPD233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Sabine PoschmannSabine PoschmannSPD143 - Dortmund II Dafür gestimmt
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen BundestagDirk WieseSPD147 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Ingo SchäferIngo SchäferSPD103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Timo SchisanowskiTimo SchisanowskiSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Bild von Johannes SchrapsJohannes SchrapsSPD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Lina SeitzlLina SeitzlSPD287 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Dafür gestimmt
Portrait von Christos PantazisChristos PantazisSPD50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Heike BaehrensHeike BaehrensSPD263 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Anna KassautzkiAnna KassautzkiSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Jürgen Berghahn, vor rotem HintergrundJürgen BerghahnSPD135 - Lippe I Dafür gestimmt
Tim Klüssendorf Pressefoto - Fotograf Fionn GrosseTim KlüssendorfSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LaremAndreas LaremSPD186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Felix DöringFelix DöringSPD173 - Gießen Dafür gestimmt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Portrait von Johannes FechnerJohannes FechnerSPD283 - Emmendingen - Lahr Dafür gestimmt
Pressebild Parsa MarviParsa MarviSPD271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.