Ausnahme von der „Schuldenbremse“

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 stimmte der Bundestag über einen Antrag der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

Der Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 385 Abgeordnete für den Entwurf. 290 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
385
Dagegen gestimmt
290
Enthalten
0
Nicht beteiligt
61
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Thomas ErndlThomas ErndlCDU/CSU227 - Deggendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole BauerNicole BauerFDP228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SchätzlJohannes SchätzlSPD229 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Dagegen gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Nicht beteiligt
Marlene SchönbergerMarlene SchönbergerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Erhard GrundlErhard GrundlBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN231 - Straubing Dafür gestimmt
Alois Rainer MdB Alois RainerCDU/CSU231 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD231 - Straubing Nicht beteiligt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Susanne HierlSusanne HierlCDU/CSU232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchmidtStefan SchmidtBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LechteUlrich LechteFDP233 - Regensburg Dafür gestimmt
Foto Dr. Carolin WagnerCarolin WagnerSPD233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Tina WinklmannTina WinklmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Martina Englhardt-KopfMartina Englhardt-KopfCDU/CSU234 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Uli GrötschUli GrötschSPD235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dagegen gestimmt
Portrait von Lisa BadumLisa BadumBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas SchwarzAndreas SchwarzSPD236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU236 - Bamberg Dagegen gestimmt

Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.

Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.

In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.

Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.