Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Thomas Erndl | CDU/CSU | 227 - Deggendorf | Dagegen gestimmt | |
Florian Oßner | CDU/CSU | 228 - Landshut | Dagegen gestimmt | |
Nicole Bauer | FDP | 228 - Landshut | Dafür gestimmt | |
Johannes Schätzl | SPD | 229 - Passau | Dafür gestimmt | |
Andreas Scheuer | CDU/CSU | 229 - Passau | Dagegen gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Stephan Protschka | AfD | 230 - Rottal-Inn | Nicht beteiligt | |
Marlene Schönberger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 230 - Rottal-Inn | Dafür gestimmt | |
Erhard Grundl | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Alois Rainer | CDU/CSU | 231 - Straubing | Dagegen gestimmt | |
Corinna Miazga | AfD | 231 - Straubing | Nicht beteiligt | |
Peter Boehringer | AfD | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Susanne Hierl | CDU/CSU | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Stefan Schmidt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Ulrich Lechte | FDP | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Carolin Wagner | SPD | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Peter Aumer | CDU/CSU | 233 - Regensburg | Dagegen gestimmt | |
Tina Winklmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Martina Englhardt-Kopf | CDU/CSU | 234 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Marianne Schieder | SPD | 234 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 235 - Weiden | Dagegen gestimmt | |
Lisa Badum | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 236 - Bamberg | Dafür gestimmt | |
Andreas Schwarz | SPD | 236 - Bamberg | Dafür gestimmt | |
Thomas Silberhorn | CDU/CSU | 236 - Bamberg | Dagegen gestimmt |
Artikel 115 des Grundgesetzes schreibt für den Bundeshaushalt vor, dass „Einnahmen und Ausgaben [...] grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ sind. Diese Vorgabe sei auch dann noch erfüllt, wenn höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsproduktes jährlich als Schulden aufgenommen werden. Ausnahmen sind „bei einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung“ möglich.
Nach diesem Grundsatz hätte der Zweite Nachtragshaushalt 2021 nicht beschlossen werden können. Deshalb stimmte der Bundestag zunächst über diesen Antrag ab, der eine Ausnahme von der sogenannten „Schuldenbremse“ vorsieht.
In ihrem Antrag stellen die Regierungsfraktionen vor diesem Hintergrund fest, dass durch die Corona-Pandemie eine solche Notsituation weiterhin bestünde. Diese beeinflusse die staatliche Finanzlage sowohl auf der Seite der Einnahmen als auch der Ausgaben erheblich. Durch die sich kürzlich verschärfende pandemische Situation seien finanzwirksame Maßnahmen weiterhin notwendig. Mit Investitionen beispielsweise in den Klimaschutz könne man die deutsche Volkswirtschaft darüber hinaus auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad führen.
Weitere Details zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 und den Diskussionen um dessen Beschluss, insbesondere Kritikpunkte aus der Opposition, können dem Text zu der dazugehörigen Abstimmung entnommen werden: Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021.
Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 385 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 290 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 61 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.