Name | Fraktion Aufsteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Jürgen Berghahn | SPD | 135 - Lippe I | Dafür gestimmt | |
Tim Klüssendorf | SPD | 11 - Lübeck | Dafür gestimmt | |
Johann Saathoff | SPD | 24 - Aurich - Emden | Dafür gestimmt | |
Peggy Schierenbeck | SPD | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dafür gestimmt | |
Olaf Scholz | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Rita Schwarzelühr-Sutter | SPD | 288 - Waldshut | Dafür gestimmt | |
Claudia Tausend | SPD | 218 - München-Ost | Dafür gestimmt | |
Aydan Özoğuz | SPD | 22 - Hamburg-Wandsbek | Dafür gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Jan Plobner | SPD | 246 - Roth | Dafür gestimmt | |
Bernd Westphal | SPD | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Sebastian Roloff | SPD | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Daniela De Ridder | SPD | Dafür gestimmt | ||
Karl Lauterbach | SPD | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dafür gestimmt | |
Falko Droßmann | SPD | 18 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Tanja Machalet | SPD | 204 - Montabaur | Dafür gestimmt | |
Sebastian Fiedler | SPD | 118 - Mülheim - Essen I | Dafür gestimmt | |
Franziska Mascheck | SPD | 154 - Leipzig-Land | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Frauke Heiligenstadt | SPD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Rasha Nasr | SPD | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Markus Hümpfer | SPD | 250 - Schweinfurt | Dafür gestimmt | |
Ulrike Bahr | SPD | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Gabriele Katzmarek | SPD | 273 - Rastatt | Nicht beteiligt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.