Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Felix Döring | SPD | 173 - Gießen | Dafür gestimmt | |
Heiko Maas | SPD | 297 - Saarlouis | Nicht beteiligt | |
Nadja Sthamer | SPD | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Johannes Fechner | SPD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Parsa Marvi | SPD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Josephine Ortleb | SPD | 296 - Saarbrücken | Dafür gestimmt | |
Frank Ullrich | SPD | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dafür gestimmt | |
Timon Gremmels | SPD | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Susanne Mittag | SPD | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Andreas Philippi | SPD | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Lena Werner | SPD | 202 - Bitburg | Dafür gestimmt | |
Frauke Heiligenstadt | SPD | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dafür gestimmt | |
Rasha Nasr | SPD | 159 - Dresden I | Dafür gestimmt | |
Dennis Rohde | SPD | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Katrin Zschau | SPD | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Nicht beteiligt | |
Markus Hümpfer | SPD | 250 - Schweinfurt | Dafür gestimmt | |
Sarah Ryglewski | SPD | 54 - Bremen I | Nicht beteiligt | |
Ulrike Bahr | SPD | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Gabriele Katzmarek | SPD | 273 - Rastatt | Nicht beteiligt | |
Udo Schiefner | SPD | 111 - Viersen | Dafür gestimmt | |
Bengt Bergt | SPD | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dafür gestimmt | |
Bärbel Kofler | SPD | 225 - Traunstein | Dafür gestimmt | |
Carsten Schneider | SPD | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Nicht beteiligt | |
Daniela De Ridder | SPD | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.