Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Fabian Gramling | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Nicht beteiligt | |
Marc Jongen | AfD | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Michael Link | FDP | 267 - Heilbronn | Nicht beteiligt | |
Alexander Throm | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Nicht beteiligt | |
Josip Juratovic | SPD | 267 - Heilbronn | Nicht beteiligt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Nicht beteiligt | |
Kevin Leiser | SPD | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Harald Ebner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Valentin Abel | FDP | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dafür gestimmt | |
Ricarda Lang | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Inge Gräßle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dagegen gestimmt | |
Leni Breymaier | SPD | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Roderich Kiesewetter | CDU/CSU | 270 - Aalen - Heidenheim | Nicht beteiligt | |
Parsa Marvi | SPD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Michael Theurer | FDP | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Zoe Mayer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Marc Bernhard | AfD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Nicolas Zippelius | CDU/CSU | 272 - Karlsruhe-Land | Dagegen gestimmt | |
Gabriele Katzmarek | SPD | 273 - Rastatt | Nicht beteiligt | |
Kai Whittaker | CDU/CSU | 273 - Rastatt | Dagegen gestimmt | |
Franziska Brantner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Malte Kaufmann | AfD | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt | |
Isabel Cademartori | SPD | 275 - Mannheim | Dafür gestimmt | |
Gökay Akbulut | DIE LINKE. | 275 - Mannheim | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.