Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen am Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das BZRG an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien angepasst werden.

Durch den Rechtsausschuss wurde der Entwurf ergänzt, sodass zukünfitg die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Für den Entwurf stimmten die  514 Abgeordneten der Regierungskoalition sowie der Unionsfraktion geschlossen. Gegen den Entwurf stimmten die AfD sowie bis auf Dr. Petra Sitte auch die Linksfraktion. Neben Petra Sitte enthielt sich auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Franziska KerstenFranziska KerstenSPD67 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Nicht beteiligt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Martin KröberMartin KröberSPD69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Nicht beteiligt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE.71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Juli 2021Kay-Uwe ZieglerAfD71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE.72 - Halle Enthalten
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD73 - Burgenland - Saalekreis Nicht beteiligt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Nicht beteiligt
Portrait von Ingo BodtkeIngo BodtkeFDP74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Robert FarleRobert Farlefraktionslos74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Ottilie KleinOttilie KleinCDU/CSU75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Annika KloseAnnika KloseSPD75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Hanna SteinmüllerHanna SteinmüllerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN75 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Foto von Stefan Gelbhaar, MdBStefan GelbhaarBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Daniela KluckertDaniela KluckertFDP76 - Berlin-Pankow Nicht beteiligt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Nicht beteiligt
Portrait von Helmut KleebankHelmut KleebankSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.Thomas HeilmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bundeszentralregistergesetz im Rahmen einiger Änderungen an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien anzupassen. Diesbezüglich beinhaltet der Entwurf Regelungen, mit denen der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich von Informationen in den jeweiligen Strafregistern beibehalten werden kann. Der Standard der Strafregistervernetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich wird fortgeführt. Die bisherige technische Infrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich soll auch weiterhin genutzt werden.

Da die EU-Kommission gerügt hatte, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens unzureichend umgesetzt habe, wurde der Gesetzentwurf durch den Rechtsausschuss so geändert, dass in Zukunft die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch genannt werden. Der Paragraf 130 StGB soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Zudem soll mit dem geänderten BZRG die EU-Verordnung (2019/816) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, abschließend auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Weitere Einzelregelungen schlagen vor, Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes vorzunehmen.