Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen am Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das BZRG an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien angepasst werden.

Durch den Rechtsausschuss wurde der Entwurf ergänzt, sodass zukünfitg die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Für den Entwurf stimmten die  514 Abgeordneten der Regierungskoalition sowie der Unionsfraktion geschlossen. Gegen den Entwurf stimmten die AfD sowie bis auf Dr. Petra Sitte auch die Linksfraktion. Neben Petra Sitte enthielt sich auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Markus KurthMarkus KurthBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Sarah LahrkampSarah LahrkampSPD124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Auf dem Bild ist Ricarda Lang vor dem Reichstagsgebäude zu sehen. Ricarda LangBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LaremAndreas LaremSPD186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Armin LaschetArmin LaschetCDU/CSU Nicht beteiligt
Ina LatendorfIna LatendorfDIE LINKE.12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dagegen gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dafür gestimmt
Caren LayCaren LayDIE LINKE.156 - Bautzen I Nicht beteiligt
Portrait von Ulrich LechteUlrich LechteFDP233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Sven LehmannSven LehmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN94 - Köln II Dafür gestimmt
Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline WolfSylvia LehmannSPD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Nicht beteiligt
Portrait von Jens LehmannJens LehmannCDU/CSU152 - Leipzig I Nicht beteiligt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU251 - Würzburg Dafür gestimmt
Portrait von Katja LeikertKatja LeikertCDU/CSU180 - Hanau Dafür gestimmt
Portrait von Kevin LeiserKevin LeiserSPD268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Nicht beteiligt
LendersJürgen LendersFDP174 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Ralph LenkertRalph LenkertDIE LINKE.191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU213 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Christian Leye, MdB DIE LINKEChristian LeyeDIE LINKE.116 - Duisburg II Dagegen gestimmt
Portrait von Luiza Licina-BodeLuiza Licina-BodeSPD148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten LiebThorsten LiebFDP183 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Anja LiebertAnja LiebertBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN102 - Wuppertal I Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bundeszentralregistergesetz im Rahmen einiger Änderungen an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien anzupassen. Diesbezüglich beinhaltet der Entwurf Regelungen, mit denen der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich von Informationen in den jeweiligen Strafregistern beibehalten werden kann. Der Standard der Strafregistervernetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich wird fortgeführt. Die bisherige technische Infrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich soll auch weiterhin genutzt werden.

Da die EU-Kommission gerügt hatte, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens unzureichend umgesetzt habe, wurde der Gesetzentwurf durch den Rechtsausschuss so geändert, dass in Zukunft die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch genannt werden. Der Paragraf 130 StGB soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Zudem soll mit dem geänderten BZRG die EU-Verordnung (2019/816) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, abschließend auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Weitere Einzelregelungen schlagen vor, Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes vorzunehmen.