Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt Änderungen am Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vor. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll das BZRG an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Großbritannien angepasst werden.

Durch den Rechtsausschuss wurde der Entwurf ergänzt, sodass zukünfitg die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Der Paragraf 130 StGB, welcher den Tatbestand der Volksverhetzung definiert, soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Für den Entwurf stimmten die  514 Abgeordneten der Regierungskoalition sowie der Unionsfraktion geschlossen. Gegen den Entwurf stimmten die AfD sowie bis auf Dr. Petra Sitte auch die Linksfraktion. Neben Petra Sitte enthielt sich auch der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler.

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Dafür gestimmt
514
Dagegen gestimmt
92
Enthalten
2
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Axel KnoerigAxel KnoerigCDU/CSU33 - Diepholz - Nienburg I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Björn SimonBjörn SimonCDU/CSU185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU29 - Cuxhaven - Stade II Dafür gestimmt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Nicht beteiligt
Dr. Inge GräßleInge GräßleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dafür gestimmt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU212 - Altötting Dafür gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Nicht beteiligt
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Klaus WienerKlaus WienerCDU/CSU104 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Peter AumerPeter AumerCDU/CSU233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Nicolas ZippeliusNicolas ZippeliusCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Nicht beteiligt
Dr. Carsten BrodesserCarsten BrodesserCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Hansjörg DurzHansjörg DurzCDU/CSU253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Nicht beteiligt
Portrait von Alexander ThromAlexander ThromCDU/CSU267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Nicht beteiligt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Franziska HoppermannFranziska HoppermannCDU/CSU22 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dafür gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf schlägt vor, das Bundeszentralregistergesetz im Rahmen einiger Änderungen an die Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und Großbritannien anzupassen. Diesbezüglich beinhaltet der Entwurf Regelungen, mit denen der Austausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem Vereinigten Königreich von Informationen in den jeweiligen Strafregistern beibehalten werden kann. Der Standard der Strafregistervernetzung zwischen den EU-Mitgliedstaaten für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich wird fortgeführt. Die bisherige technische Infrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen mit dem Vereinigten Königreich soll auch weiterhin genutzt werden.

Da die EU-Kommission gerügt hatte, dass Deutschland den „Rahmenbeschlusses 2008 / 913 / JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ insbesondere bezüglich des öffentlichen Leugnens und gröblichen Verharmlosens unzureichend umgesetzt habe, wurde der Gesetzentwurf durch den Rechtsausschuss so geändert, dass in Zukunft die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen explizit im Strafgesetzbuch genannt werden. Der Paragraf 130 StGB soll um einen neuen Absatz ergänzt werden.

Zudem soll mit dem geänderten BZRG die EU-Verordnung (2019/816) zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, abschließend auf nationaler Ebene durchgeführt werden.

Weitere Einzelregelungen schlagen vor, Anpassungen an Digitalisierungsvorhaben des Bundes sowie die Verbesserung des Datenschutzes vorzunehmen.