Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Enthalten
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Nicht beteiligt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Enthalten
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Enthalten
Portrait von Franziska GminderFranziska GminderAfD Enthalten
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Nicht beteiligt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Nicht beteiligt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Enthalten
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Enthalten
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Enthalten
Gyde JensenGyde JensenFDP Dafür gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Enthalten
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Enthalten
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Enthalten
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Enthalten
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Enthalten
Portrait von Verena HartmannVerena HartmannAfD Nicht beteiligt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dagegen gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.