Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Dafür gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dagegen gestimmt
Portrait von Hubertus ZdebelHubertus ZdebelDIE LINKE129 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver WittkeOliver WittkeCDU/CSU123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Enthalten
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Peter WillschKlaus-Peter WillschCDU/CSU178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina WillkommKatharina WillkommFDP90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Heiko WildbergHeiko WildbergAfD211 - Südpfalz Enthalten
Portrait von Bettina WiesmannBettina WiesmannCDU/CSU183 - Frankfurt am Main II Nicht beteiligt
Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen BundestagDirk WieseSPD147 - Hochsauerlandkreis Nicht beteiligt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Enthalten
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Kai WhittakerKai WhittakerCDU/CSU273 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Enthalten
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Dagegen gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.