Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der Linken-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche ab. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die Fraktionen Die Linke und B90/Grüne stimmten entschlossen für den Gesetzentwurf; auch aus der FDP-Fraktion gab es überwiegend Zustimmung. Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen den Antrag. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

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Dafür gestimmt
184
Dagegen gestimmt
460
Enthalten
6
Nicht beteiligt
59
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Andreas BleckAndreas BleckAfD197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Martin HebnerAfD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Frank MagnitzFrank MagnitzAfD55 - Bremen II - Bremerhaven Nicht beteiligt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Foto von Wolfgang WiehleWolfgang WiehleAfD219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich OehmeUlrich OehmeAfD163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt
Portrait von Jens KestnerJens KestnerAfD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Nicht beteiligt
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Jörn KönigJörn KönigAfD41 - Stadt Hannover I Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer KraftRainer KraftAfD253 - Augsburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Nicht beteiligt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte über einen Gesetzentwurf der LINKEN-Fraktion zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Der §219a im Strafgesetzbuch soll aufgehoben werden, um künftig allen Schwangeren den Informationszugang über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in Praxen und Kliniken zu gewährleisten.

Die LINKE-und Grüne-Fraktion stimmte entschlossen für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD stimmten gegen diesen. Aus der SPD-Fraktion stimmte als Einziger Frank Schwabe für den Entwurf. In der FDP gab es geteilte Meinungen. Somit wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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