Bundestag 2013-2017 - Fragen & Antworten

Portrait von Stephan Kühn
Antwort von Stephan Kühn
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 06.07.2015

(...) Ob an dem Donnerstag nun nicht gearbeitet wird oder nicht zur Schule gegangen wird, weil gerade ein Feiertag ist, ist unerheblich. Maßgeblich dürfte doch sein, dass durch das Zusatzzeichen aus der Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen (1040 – 1059) die Geltung der Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Ausnahme auf alle Montage bis Freitage der Woche bestimmt gewesen ist. Dazu gehört dann auch der auf einen Donnerstag fallende Himmelfahrtstag. (...)

Bild von Ulrich Lange MdB
Antwort von Ulrich Lange
CSU
• 03.07.2015

(...) Durch Verkehrszeichen angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen können durch Zusatzzeichen in ihrer Geltung zeitlich eingeschränkt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt an den auf dem Zusatzzeichen namentlich benannten Wochentagen (z. (...)

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