Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU229 - Passau Nicht beteiligt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.Ulle SchauwsDIE GRÜNEN114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth ScharfenbergElisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU211 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD140 - Bochum I Nicht beteiligt
Portrait von Hans Joachim SchabedothHans Joachim SchabedothSPD176 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Annette SawadeAnnette SawadeSPD268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Manuel SarrazinManuel SarrazinDIE GRÜNEN23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Johann SaathoffJohann SaathoffSPD24 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD Dafür gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dafür gestimmt
Portrait von Albert RupprechtAlbert RupprechtCDU/CSU235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferDIE GRÜNEN204 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Erwin RüddelErwin RüddelCDU/CSU198 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Michael RothMichael RothSPD169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Dieter RossmannErnst Dieter RossmannSPD7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN206 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin RöselKathrin RöselCDU/CSU35 - Rotenburg I - Heidekreis Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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