Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Kai WhittakerKai WhittakerCDU/CSU273 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Reiner MeierReiner MeierCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Herlind GundelachHerlind GundelachCDU/CSU23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Werner KammerHans-Werner KammerCDU/CSU26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU195 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Florian HahnFlorian HahnCDU/CSU222 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich ZertikHeinrich ZertikCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Bartholomäus KalbBartholomäus KalbCDU/CSU227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Mark HauptmannMark HauptmannCDU/CSU197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Dafür gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Carola StaucheCarola StaucheCDU/CSU196 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Andreas LenzAndreas LenzCDU/CSU214 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Portrait von Martin PätzoldMartin PätzoldCDU/CSU86 - Berlin-Lichtenberg Dafür gestimmt
Peter SteinCDU/CSU14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU102 - Wuppertal I Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang BosbachWolfgang BosbachCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Tankred Schipanski (CDU)Tankred SchipanskiCDU/CSU192 - Gotha - Ilm-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Sabine Sütterlin-WaackSabine Sütterlin-WaackCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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