Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan HeckStefan HeckCDU/CSU171 - Marburg Dafür gestimmt
Portrait von Julia ObermeierJulia ObermeierCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Jörg HellmuthJörg HellmuthCDU/CSU66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Iris RipsamIris RipsamCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Cemile GiousoufCemile GiousoufCDU/CSU138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Hubert HüppeHubert HüppeCDU/CSU144 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Detlef SeifDetlef SeifCDU/CSU92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU181 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Sebastian SteinekeSebastian SteinekeCDU/CSU56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Nicht beteiligt
Portrait von Bernd-Bernhard FabritiusBernd-Bernhard FabritiusCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Norbert RöttgenNorbert RöttgenCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Rita StockhofeRita StockhofeCDU/CSU122 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Waldemar WestermayerWaldemar WestermayerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Thomas FeistThomas FeistCDU/CSU153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Heiko SchmelzleHeiko SchmelzleCDU/CSU24 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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