Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Inge HögerInge HögerDIE LINKE133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan SchwartzeStefan SchwartzeSPD133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Tim OstermannTim OstermannCDU/CSU133 - Herford - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Christian HaaseChristian HaaseCDU/CSU136 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Petra Rode-BossePetra Rode-BosseSPD136 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Burkhard BlienertBurkhard BlienertSPD137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU137 - Paderborn - Gütersloh III Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Cemile GiousoufCemile GiousoufCDU/CSU138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Ralf KapschackRalf KapschackSPD139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Ralf BrauksiepeRalf BrauksiepeCDU/CSU139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD140 - Bochum I Nicht beteiligt
Portrait von Frithjof SchmidtFrithjof SchmidtDIE GRÜNEN140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Norbert LammertNorbert LammertCDU/CSU140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE140 - Bochum I Dafür gestimmt
Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der PandemieMichelle MünteferingSPD141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco BülowSPD142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten HoffmannThorsten HoffmannCDU/CSU142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KanitzSteffen KanitzCDU/CSU143 - Dortmund II Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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