Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Barbara HöllBarbara HöllDIE LINKE153 - Leipzig I Enthalten
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE88 - Aachen Enthalten
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE144 - Dortmund II Enthalten
Portrait von Lukrezia Luise JochimsenLukrezia Luise JochimsenDIE LINKE193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Enthalten
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE160 - Dresden I Enthalten
Portrait von Harald KochHarald KochDIE LINKE75 - Mansfeld Enthalten
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE72 - Anhalt Enthalten
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE47 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Enthalten
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE67 - Altmark Enthalten
Caren LayCaren LayDIE LINKE157 - Bautzen I Enthalten
Portrait von Sabine LeidigSabine LeidigDIE LINKE187 - Odenwald Enthalten
Portrait von Ralph LenkertRalph LenkertDIE LINKE194 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Enthalten
Michael LeutertMichael LeutertDIE LINKE163 - Chemnitz Enthalten
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE77 - Berlin-Pankow Enthalten
Portrait von Ulla LötzerUlla LötzerDIE LINKE96 - Köln III Enthalten
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE87 - Berlin-Lichtenberg Nicht beteiligt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE296 - Saarbrücken Enthalten
Portrait von Ulrich MaurerUlrich MaurerDIE LINKE259 - Stuttgart II Enthalten
Portrait von Dorothée MenznerDorothée MenznerDIE LINKE52 - Helmstedt - Wolfsburg Enthalten
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE5 - Kiel Enthalten
Portrait von Kornelia MöllerKornelia MöllerDIE LINKE228 - Landshut Nicht beteiligt
Portrait von Niema MovassatNiema MovassatDIE LINKE118 - Oberhausen - Wesel III Enthalten
Portrait von Thomas NordThomas NordDIE LINKE64 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Nicht beteiligt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE86 - Berlin-Marzahn - Hellersdorf Enthalten
Portrait von Jens PetermannJens PetermannDIE LINKE197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Enthalten

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.