Föderalismusreform

Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit hat der Bundestag die umfassendste Grundgesetzänderung seit 1949 beschlossen. Manfred Kolbe von der CDU und 15 SPD-Politiker folgten der Mehrheit ihrer Fraktionen nicht und lehnten den Entwurf ab. Auch FDP, Grüne und Die Linke verweigerten der Föderalismusreform ihre Zustimmung.

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Dafür gestimmt
427
Dagegen gestimmt
161
Enthalten
3
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 613 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Lutz HeilmannLutz HeilmannDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula Heinen-EsserUrsula Heinen-EsserCDU/CSU94 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Uda HellerUda HellerCDU/CSU75 - Mansfelder Land Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold HemkerReinhold HemkerSPD129 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Rolf HempelmannRolf HempelmannSPD120 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD113 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU263 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Winfried HermannWinfried HermannDIE GRÜNEN291 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen HerrmannJürgen HerrmannCDU/CSU137 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD211 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Petra HeßPetra HeßSPD193 - Gotha - Ilm-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Peter HettlichPeter HettlichDIE GRÜNEN163 - Döbeln - Mittweida - Meißen II Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd HeynemannBernd HeynemannCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Kurt HillHans-Kurt HillDIE LINKE Dagegen gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Stephan HilsbergStephan HilsbergSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Ernst HinskenErnst HinskenCDU/CSU232 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Priska HinzPriska HinzDIE GRÜNEN174 - Lahn-Dill Dagegen gestimmt
Portrait von Petra HinzPetra HinzSPD121 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Nele HirschNele HirschDIE LINKE193 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Robert HochbaumRobert HochbaumCDU/CSU168 - Vogtland - Plauen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus HofbauerKlaus HofbauerCDU/CSU235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Gerd HöferGerd HöferSPD172 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Elke HoffElke HoffFDP199 - Neuwied Dagegen gestimmt

Immer wieder war es durch die weitreichenden Zustimmungsbefugnisse der Länder an Bundesgesetzen zu Verzögerungen oder Verhinderung von Gesetzen gekommen, vor allem im Fall von unterschiedlichen politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Durch die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze sollte eine Föderalismusreform die institutionelle Verflechtung bei der Gesetzgebung "entflechten".

Als Folge der beschlossenen Föderalismusreform erhalten die Länder seit dem 1. September 2006 mehr eigene Kompetenzen. Künftig können sie von Bundesregelungen abweichen, beispielsweise in den Bereichen Hochschul- und Umweltrecht. Die Eckpunkte der Föderalismusreform: Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, verringern sich. Zuständigkeiten wie das Besoldungsrecht für Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung werden auf die Länder verlagert. Die Länder sind überdies für Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heimrecht und Ladenschluss zuständig. Atomenergie und Terrorabwehr sowie Meldewesen und Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland sind Angelegenheiten des Bundes. Mehr Rechte erhält der Bund im Umweltbereich.

Die Handlungsfähigkeit des Bundes soll dadurch gestärkt werden, dass er mehr Zuständigkeiten in der Abfallwirtschaft bekommt. Im Bereich Bildung behält der Bund zwar das Recht, Regelungen zu Zulassung und Abschlüssen zu beschließen. Davon können die Länder aber abweichen. Hochschulbau und Schulen sind künftig reine Länderangelegenheiten. Die Kritik an der Föderalismusreform richtete sich v.a. gegen die Verlagerung der Kompetenzen für den Strafvollzug in die Hand der Länder. Dadurch würde der Vollzug je nach Land unterschiedlich gehandhabt. Hinsichtlich der Regelung beim öffentlichen Dienstrecht würden v.a. die finanzschwachen Länder benachteiligt. Beim Umweltrecht reiche eine Herausnahme der Abfallwirtschaft nicht aus, es drohe eine "Zerfledderung".