Bayern - Fragen & Antworten

Portrait von Joachim Herrmann
Antwort 09.02.2026 von Joachim Herrmann CSU

Sie dient also der Sicherstellung der allgemeinen Verkehrssicherheit.

Portrait von Ulrike Scharf
Antwort 28.01.2026 von Ulrike Scharf CSU

Das Ladenschlussrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Dementsprechend sieht das erst im letzten Jahr in Kraft getretene Bayerische Ladenschlussgesetz weiterhin allgemeine Ladenschlusszeiten werktags von 20 bis 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen vor.

Portrait von Alexander Hold
Antwort 19.01.2026 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Dieses Thema ist noch in de Abstimmung mit unserem Koalitionspartner