Warum werden Geschiedene im Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz nicht bedacht, die Kindesunterhalt u./o. Trennungs- bzw. nachehelichen Ehegattenunterhalt bezahlen müssen? Benachteiligung!
Warum werden Geschiedene im Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz nicht bedacht, die Kindesunterhalt u./o. Trennungs- bzw. nachehelichen Ehegattenunterhalt bezahlen müssen? Dieser Personenkreis wurde vermutlich übersehen. Alleinerziehende erhalten sogar ggf. einen Zuschlag und den KU sowie möglichweise nachehelichen Unterhalt, während die Zahlenden ggf. nur den Selbstbehalt haben und sich die Wohnung kaum leisten können. Das passt nicht zusammen. Statt verschieden Fallgruppen aufzumachen müsste der Bund analog zur freien Wirtschaft eine Wohngeld/Kinderzulage anhand tatsächlicher Kosten anbieten anstatt dem ergänzenden Familienzuschlag. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr L.,
Ihre Frage zum Referentenentwurf des Bundesalimentationsgesetzes hat mich erreicht.
Als bayerischer Landtagsabgeordneter stimme ich nicht über Bundesgesetze ab und kann mich auch nicht in die Beratungen einbringen. Ich empfehle Ihnen daher, Ihr Anliegen direkt an den Bundestagsabgeordneten in Ihrem Stimmkreis zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Fackler, MdL

