Für die Grenzüberquerung ist grundsätzlich kein Pass erforderlich. Derzeit kann es jedoch zu stichprobenartigen Kontrollen kommen, weshalb es ratsam ist einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Ein Führerschein reicht hierfür nicht aus.
Welche Leistungen genau als versicherungsfremd gelten, ist fachlich umstritten. Auf Basis einer der beiden gängigen Definitionen kommt die Deutsche Rentenversicherung in neueren Berechnungen jedoch zu dem Ergebnis, dass derzeit eine Finanzierungslücke von rund 40 Milliarden Euro besteht.
Antwort 29.01.2026 von Schahina Gambir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das heißt, die gesamte Fraktion und ich sind der Meinung, dass alle afghanischen Staatsangehörigen und ihre engsten Familienmitglieder, die deutsche Aufnahmezusagen erhalten haben, nach erfolgreichen Sicherheitsinterviews aufgenommen werden müssen.
Ein Verbotsantrag ist rechtlich und politisch ein äußerst schwerwiegender Schritt. Er muss sorgfältig vorbereitet, juristisch belastbar und aussichtsreich sein. Ein übereilter oder schlecht begründeter Antrag, der vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert, würde einer verfassungsfeindlichen Partei eher nutzen als schaden.