Wie bewerten Sie als Ärztin die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen trotz fehlender Skalierbarkeit (50 Min. bleiben 50 Min.) und bestehender Versorgungslücken?
Sehr geehrte Frau Kappert-Gonther,
ich spreche auch aus fachlicher Nähe: Als Psychologin in einer psychiatrischen Institutsambulanz habe ich über mehrere Jahre Patientinnen und Patienten in schweren Krisen behandelt und in die ambulante psychotherapeutische Versorgung übergeleitet.
Die Abwertung psychotherapeutischer Leistungen erscheint vor diesem Hintergrund fachlich schwer nachvollziehbar.
Psychotherapie ist strukturell nicht skalierbar – 50 Minuten bleiben 50 Minuten. Eine Ausweitung der Versorgung ist nicht durch Effizienzsteigerung möglich; jede Abwertung wirkt sich unmittelbar auf Behandlungskapazitäten aus.
Gleichzeitig bestehen bereits heute erhebliche Versorgungslücken und lange Wartezeiten.
Gemäß §87 SGB V besteht die Möglichkeit, entsprechende Beschlüsse im Rahmen der Rechtsaufsicht zu prüfen und einzugreifen.
Gerade vor dem Hintergrund Ihrer fachlichen und politischen Verantwortung würde mich Ihre Einschätzung hierzu besonders interessieren.

